Weiterbildung zur Gestaltberaterin / zum Gestaltberater bzw. zur
Pastoralberaterin / Pastoralberater.
Die Teilnahme am Baustein B setzt die Graduierung zur Gestaltpädagogin / zum Gestaltpädagogen (Baustein A)
voraus.
Ziel des Baustein B ist, dass die Anwendung des Gelernten zunehmend beraterisch auf andere (Einzelpersonen, Familien, Gruppen, Schulklassen, Gemeinschaften usw.) ausgerichtet wird. Diese berufsbezogene beraterische Tätigkeit wird supervidiert.
Die Erweiterung der fachlichen Kompetenz erbringt den Kandidatinnen/Kandidaten eine kritische
Würdigung ihrer eigenen Berufstätigkeit und einen respektvollen Austausch des Könnens mit den Berufskolleginnen/kollegen und anderen Bezugspersonen.
Die Erweiterung der personalen Kompetenz erschließt den Kandidatinnen/Kandidaten eine tiefere
Einsicht in ihre Grenzen und Ressourcen, um daraus die persönliche Lebensgestaltung authentischer und die Berufstätigkeit gefestigter zu erleben.
Die Erweiterung der sozialen Kompetenz führt zu einer bewussten Übernahme von Verantwortung und
Mitarbeit in den Institutionen des öffentlichen Lebens.
Die Erweiterung der beratenden Kompetenz erbringt einen geschärften Blick für sich und andere sowie die Fähigkeit, anderen
beizustehen und sie gegebenenfalls mit klarer Menschenkenntnis pädagogisch und pastoral zu begleiten..
Die Erweiterung der religiösen Kompetenz bedeutet, dass die Kandidatinnen/Kandidaten ihre
christliche Identität und Handlungsberechtigung verstärkt aus den primären Quellen des Glaubens (Gebet, biblische Verkündigung und Liturgie) schöpfen.
Der Baustein B besteht aus Pflichtseminaren und weiteren frei zu wählenden Seminaren, die mehrheitlich in den Gestaltinstituten der ARGE-IGS zu absolvieren
sind.
Bereiche |
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Stundenanzahl |
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Grundlagen der Gestaltberatung |
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24 Stunden |
Gruppenselbsterfahrung |
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70 Stunden |
Theorie aus Humanwissenschaften und Theologie |
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20 Stunden |
Methodenschulung
(verpflichtend) |
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70 Stunden |
Krisenintervention
(verpflichtend) |
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40 Stunden |
Fachspezifische Einzelsupervision |
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16 Stunden |
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Gesamt: 240 Stunden |
Pflichtseminare: Mindestens 50 Stunden sind im Rahmen von Seminaren mit einer geschlossenen Gruppe zur Einübung und Anwendung von Gestaltberatung zu absolvieren, die von den Gestaltinstituten der ArGe angeboten werden. Selbst- und Fremdeinschätzung sind im Verlauf dieses Ausbildungsschrittes zu suchen. Das diesbezügliche Modul kann in mehreren Teilen angeboten werden, damit eventuelle Auflagen nachgebracht werden können.
Frei zu wählende Seminare: Diese Seminare und Kurse werden nach persönlichen Interessen, nach Beruf und spezifischen Aufgaben besucht. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden vom
Graduierungsausschuss beraten und beachten die Fort- und Weiterbildungsangebote der Gestaltvereine.
Insgesamt gilt für die erforderlichen Seminare in Baustein B, dass sie an verschiedenen Institutionen absolviert werden können und sollen, mehrheitlich aber im Rahmen der eigenen
Gestaltvereine zu absolvieren sind. Weiterbildungen in anderen Fachrichtungen sind erwünscht.
Als Pflichtinhalt von Baustein B gelten die Krisenintervention und die klassischen Methoden der Gestaltarbeit (Arbeit mit dem leeren Stuhl, mit kreativen Medien, Arbeit mit dem
Körper, Formen der Dramatisierung u.ä.),
unter anderem die Biblische Gestaltarbeit und die spirituelle Begleitung.
Die Ausbildungskategorie „Grundlagen“ und „Theorie“ ist handlungsorientiert in den jeweiligen Seminaren zu vermitteln. Diese Theorien bringen neben der Gestaltkonzeption und
ihrer Geschichte auch die Menschenbilder anderer humanistischer Schulen zur Sprache und setzen sie kritisch zum biblischen Menschenbild in Beziehung. Eigenes Literaturstudium wird
verlangt.
Die Graduierung wird vom Vorstand in Zusammenarbeit mit dem Graduierungsausschuss vorgenommen.
Voraussetzungen für die Graduierung:
Die Zuerkennung der Graduierung berechtigt, sich „Gestaltberaterin“/ „Gestaltberater“ oder „Pastoralberaterin“/ „Pastoralberater“
bzw. „Gestaltseelsorgerin“ / „Gestaltseelsorger“ des jeweiligen Vereins zu nennen.
Eine Ablehnung der Graduierung kann, muss aber nicht begründet werden. Weitere Auflagen können erteilt werden.