Baustein B

Weiterbildung zur Gestaltberaterin / zum Gestaltberater bzw. zur
Pastoralbera­terin / Pastoralberater.


Die Teilnahme am Baustein B setzt die Graduierung zur Gestaltpädagogin / zum Ge­staltpädagogen (Baustein A) voraus.


1. Ziele

Ziel des Baustein B ist, dass die Anwendung des Gelernten zunehmend beraterisch auf andere (Einzelpersonen, Familien, Gruppen, Schulklassen, Gemeinschaften usw.) ausgerichtet wird. Diese berufsbezogene beraterische Tätigkeit wird su­pervidiert.


Die Erweiterung der fachlichen Kompetenz erbringt den Kandidatinnen/Kandi­daten eine kritische Würdigung ihrer eigenen Berufstätigkeit und einen respekt­vollen Austausch des Könnens mit den Berufskolleginnen/kollegen und ande­ren Bezugspersonen.
Die Erweiterung der personalen Kompetenz erschließt den Kandidatinnen/Kan­didaten eine tiefere Einsicht in ihre Grenzen und Ressourcen, um daraus die persönliche Lebensgestaltung authentischer und die Berufstätigkeit gefestigter zu erleben.
Die Erweiterung der sozialen Kompetenz führt zu einer bewussten Übernah­me von Verantwortung und Mitarbeit in den Institutionen des öffentlichen Le­bens.
Die Erweiterung der beratenden Kompetenz erbringt einen geschärften Blick für sich und andere sowie die Fähigkeit, anderen beizustehen und sie gegebe­nenfalls mit klarer Menschenkenntnis pädagogisch und pastoral zu begleiten..
Die Erweiterung der religiösen Kompetenz bedeutet, dass die Kandidatinnen/Kandidaten ihre christliche Identität und Handlungsberechtigung verstärkt aus den primären Quellen des Glaubens (Gebet, biblische Verkündigung und Liturgie) schöp­fen.

2. Curriculum

Der Baustein B besteht aus Pflichtseminaren und weiteren frei zu wählenden Seminaren, die mehrheitlich in den Gestaltinstituten der ARGE-IGS zu absolvieren sind.

Bereiche

Stundenanzahl
Grundlagen der Gestaltberatung 

24 Stunden
Gruppenselbsterfahrung

70 Stunden
Theorie aus Humanwissenschaften und Theologie

20 Stunden
Methodenschulung
 (verpflichtend)

70 Stunden
Krisenintervention 
(verpflichtend)

40 Stunden
Fachspezifische Einzelsupervision

16 Stunden


Gesamt:
240 Stunden

Durchführungsbestimmungen:

Pflichtseminare: Mindestens 50 Stunden sind im Rahmen von Seminaren mit einer geschlossenen Gruppe zur Einübung und Anwendung von Gestaltberatung zu absolvieren, die von den Gestaltinstituten der ArGe angeboten werden. Selbst- und Fremdeinschätzung sind im Verlauf dieses Ausbildungsschrittes zu suchen. Das diesbezügliche Modul kann in mehreren Teilen angeboten werden, damit eventuelle Auflagen nachgebracht werden können.


Frei zu wählende Seminare: Diese Seminare und Kurse werden nach persönlichen Interessen, nach Beruf und spezifischen Aufgaben besucht. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden vom Graduierungsausschuss beraten und beachten die Fort- und Weiterbildungsangebote der Gestaltvereine.


Insgesamt gilt für die erforderlichen Seminare in Baustein B, dass sie an verschiedenen Institutionen absolviert werden können und sollen, mehrheitlich aber im Rahmen der eigenen Gestaltvereine zu absolvieren sind. Weiterbildungen in anderen Fachrichtungen sind erwünscht.


Als Pflichtinhalt von Baustein B gelten die Krisenintervention und die klassischen Methoden der Gestaltarbeit (Arbeit mit dem leeren Stuhl, mit kreativen Medien, Arbeit mit dem Körper, Formen der Dramatisierung u.ä.), 

unter anderem die Biblische Gestaltarbeit und die spirituelle Begleitung.

Die Ausbildungskategorie „Grundlagen“ und „Theorie“ ist handlungsorientiert in den jeweiligen Seminaren zu vermitteln. Diese Theorien bringen neben der Gestaltkonzeption und ihrer Geschichte auch die Menschenbilder anderer humanistischer Schulen zur Sprache und setzen sie kritisch zum biblischen Menschenbild in Beziehung. Eigenes Literaturstudium wird verlangt.

3. Graduierung

Die Graduierung wird vom Vorstand in Zusammenarbeit mit dem Graduierungsausschuss vorgenommen.


Voraussetzungen für die Graduierung:


  • Schriftliches Ansuchen um Graduierung an den zuständigen Koordinator des Graduierungsausschusses. Die Stellungnahme der LeiterInnen der geschlossenen Gruppe ist beizubringen.
  • Teilnahmebescheinigung über die geforderten Seminare
  • Exemplarische schriftliche Dokumentation und Reflexion der beratenden Tätigkeit.
  • Dokumentation der fachlichen Tätigkeit, insbesondere auch der Begleitung von Einzelpersonen über einen längeren Zeitraum.
  • Nachweis der Reflexion der gestaltberaterischen Praxis in Peer-Gruppen, Regionalgruppen oder Supervisions-seminaren aus dem Angebot der Gestaltvereine im Ausmaß von mindestens 20 Stunden.
  • Nachweis über Einzelselbsterfahrung bzw. Einzeltherapie als Jahresprozess im Ausmaß von mindestens 20 Stunden.
  • Graduierungskolloquium, in dem u.a. Selbst und Fremdeinschätzungen zur Spra­che kommen.


Die Zuerkennung der Graduierung berechtigt, sich „Gestaltberaterin“/ „Gestaltbe­rater“ oder „Pastoralberaterin“/ „Pastoralberater“
bzw. „Gestaltseelsorgerin“ / „Gestaltseelsorger“ des jeweiligen Vereins zu nennen.

Eine Ablehnung der Graduierung kann, muss aber nicht begründet werden. Weite­re Auflagen können erteilt werden.